Carsten Becker
Kurzfristig für Sie unterwegs, langfristig an Ihrer Seite.
Nach über 30 Jahren bin ich zum 31.12.2024 aus der Kanzlei Kienitz, Möller & Becker Partnergesellschaft mbB ausgeschieden. Seit dem 2. Januar 2025 übe ich meine Anwaltstätigkeit nur noch von zu Hause aus. Notarielle Tätigkeiten entfalte ich nicht mehr. Nicht abgeschlossene Urkundsvorgänge werden durch meinen Amtsnachfolger Herrn Rechtsanwalt und Notar Ludolf von Klencke in Wennigsen fortgeführt. Anfragen bitte ich ausschließlich an die Kanzlei Kienitz, Partnergesellschaft mbB unter Angabe des Aktenzeichens zu senden. Ich kann/darf in laufenden Notariatsvorgängen leider nicht mehr behilflich sein.
Mit meiner jetzigen Anwaltspraxis möchte ich vollkommen neue Wege gehen.
Meine Schwerpunkte
Ich bin nach wie vor in meinen Fachanwaltsbereichen schwerpunktmäßig tätig.
Bis zum 31.12.2025 werde ich noch folgende Fachanwaltsbezeichnung führen:
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht befasst sich mit Mietverträgen, Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern sowie der Durchsetzung von Ansprüchen nach Beendigung eines Mietverhältnisses. Das Wohnungseigentumsrecht regelt den Erwerb von Wohnräumen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Bereich des Zivilrechts, der sich mit den rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie beschäftigt. Dazu gehören unter anderem die Rechte und Pflichten von Ehepartnern, Eltern, Kindern sowie von Verwandten und Vormündern.
Verkehrsrecht
Häufig kommt es vor, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche nicht oder nur teilweise anerkennt. In solchen Fällen ist eine kompetente Unterstützung von entscheidender Bedeutung, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Mit dem 01.01.2026 werde ich diese Bereiche nur noch als Tätigkeitsschwerpunkte bearbeiten.
Die Fachanwaltsbezeichnung werde ich ab dem 01.01.2026 nicht mehr führen.
Daneben bin ich in folgenden Bereichen Ihr Ansprechpartner:
Betreuung bei Abschlüssen notarieller Verträge
Übergabeverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und notarielle Kaufverträge regeln wichtige rechtliche Belange, wie die Übertragung von Vermögen, die Festlegung von Ansprüchen nach einer Scheidung und die rechtsgültige Beurkundung von Kaufverträgen, um rechtliche Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten.
Testamentsvollstreckung
Als Testamentsvollstrecker sorge ich dafür, dass Ihr letzter Wille auch so, wie Sie es sich wünschen, tatsächlich umgesetzt wird. Gern bin ich bei der Testamentsgestaltung, insbesondere der Anordnung der Testamentsvollstreckung behilflich.
Zwangsversteigerungsverfahren
Sofern Sie an ein Erwerb einer Immobilien im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens denken, bin ich gern bereit, Sie im Zwangsversteigerungsverfahren zu begleiten.
Flexible und effiziente Kommunikation
Bei der Kontaktaufnahme möchte ich vorrangig auf Videokonferenzen, Telefonate und E-Mail-Verkehr setzen. Mandanten, die mit diesen Mitteln nicht so vertraut sind, suche ich gern auch persönlich nach vorheriger Terminabsprache zu Hause auf. Das bietet für Sie den Vorteil, dass Sie mir alle Unterlagen, die Sie möglicherweise nicht mit zu einem Kanzleigespräch gebracht hätten, mir vorlegen können und damit ein zeitintensiver zweiter Termin entfällt.
Im Zuge der Personalknappheit verzichte ich zukünftig auf Mitarbeiter. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich telefonisch nicht sofort erreichbar sein sollte.
Bitte kontaktieren Sie mich vorwiegend per E-Mail oder per Festnetzanschluss. Auf einen Videoanruf per WhatsApp/Handy kann ich nur reagieren, wenn ich nicht gerade in einem anderen Gespräch oder in einem Gerichtstermin bin.

Vereinbaren Sie einen Termin!
Ich unterstütze Sie gerne bei Ihren rechtlichen Fragen in den von mir betreuten Rechtsgebieten. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht!
